Internationale Belange

Durch die zunehmende Globalisierung rücken immer mehr internationale Themen und Grenzfragen in den Fokus. Gelebt werden diese u.a. durch die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren), die Einführung der One-Stop-Shops. Wir erledigen für Sie die Steuererklärungen für die Verfahren Mini-One-Stop-Shop und One-Stop-Shop für in der EU und im Drittland ansässige Unternehmer. Gerne unterstützen wir Sie auch bei diesen Themen, wenn Sie in Ihrem Unternehmen diese Verfahren selbst anwenden.





 

Beratung in grenzüberschreitenden und internationalen Belangen

  • Beratung in steuerlichen Fragen zu internationalen Einkünften bei Doppelbesteuerungsfragen in Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen
  • Internationales Steuerrecht, insbesondere Umsatzsteuer
  • Steuerliche Identifikationsnummer
  • Reverse-Charge-Verfahren
  • Antrag auf Vorsteuervergütung im EU-Ausland durch inländische Unternehmer
  •  Abzugsteuerentlastung
  •  Abzugsteuern nach §§ 50, 50a ESTG (Lizenzbesteuerung)
  • „MOSS“ Mini-One-Stop-Shop und „OSS“ One-Stop-Verfahren


 
 
 
 
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